Erwachsene, die einen Oberberg-Pass haben, dürfen die Wiehler Wasser Welt zum ermäßigten Preis nutzen.
Den Oberberg-Pass bekommen:
- Empfänger von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) bewilligt vom Jobcenter Oberberg.
- Empfänger von laufenden Sozialhilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) bewilligt von den Sozialämtern der Städte und Gemeinden im Oberbergischen Kreis.
- Empfänger von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG oder von besonderen Leistungen nach § 2 AsylbLG, bewilligt von den Städten und Gemeinden im Oberbergischen Kreis. Ausgeschlossen sind Personen, die nur eingeschränkte Leistungen nach § 1a AsylbLG erhalten.
(Foto: http://wiehler-wasser-welt.de)